Mischna
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הַמַּנִּיחַ יֵינוֹ בְקָרוֹן אוֹ בִסְפִינָה וְהָלַךְ לוֹ בְקַפַּנְדַּרְיָא, נִכְנַס לַמְּדִינָה וְרָחַץ, מֻתָּר. אִם הוֹדִיעוֹ שֶׁהוּא מַפְלִיג, כְּדֵי שֶׁיִּשְׁתֹּם וְיִסְתֹּם וְיִגֹּב. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, כְּדֵי שֶׁיִּפְתַּח וְיָגוּף וְתִגֹּב. הַמַּנִּיחַ נָכְרִי בַחֲנוּת, אַף עַל פִּי שֶׁהוּא יוֹצֵא וְנִכְנָס, מֻתָּר. וְאִם הוֹדִיעוֹ שֶׁהוּא מַפְלִיג, כְּדֵי שֶׁיִשְׁתֹּם וְיִסְתֹּם וְיִגֹּב. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, כְּדֵי שֶׁיִּפְתַּח וְיָגוּף וְתִגֹּב:

Wenn man seinen Wein auf einem Wagen oder auf einem Boot [mit einem Nichtjuden] liegen ließ und eine Abkürzung nahm, [ging man durch ein Tor und kehrte durch das gegenüberliegende Tor zurück] —Wenn er die Stadt betrat und [im Badehaus] badete, ist es (der Wein) erlaubt. [Da der Nichtjude nicht wusste, dass er wegbleiben würde, würde er (seine frühe Rückkehr) fürchten und den Wein nicht berühren.] R. Shimon b. Gamliel sagt: [Es ist nicht verboten, bis er wegbleibt] lange genug, um es zu öffnen und einen weiteren Stopfen zu machen und [zum Schließen] zu trocknen. Wenn man einen Nichtjuden im Laden lässt, ist es erlaubt, auch wenn er (der Jude) ein- und ausgeht. Und wenn er ihm mitteilt, dass er weit weg ist [und er von ihm weggeht und lange genug wegbleibt, um ihn zu öffnen und wieder zu schließen und [zum Schließen] zu trocknen, [ist es verboten]. R. Shimon b. Gamliel sagt: [Es ist nicht verboten, bis er wegbleibt] lange genug, um es zu öffnen und einen weiteren Stopfen zu machen und [zum Schließen] zu trocknen. [Die Mischna informiert uns über den Streit zwischen R. Shimon b. Gamliel und die Rabbiner in diesen drei Fällen. Denn wenn es [nur] den Fall eines Nichtjuden lehrte, der Krüge Wein transportiert, könnte ich denken, dass es [nur] dann ist, dass wir annehmen, dass der Nichtjude seine bevorstehende Rückkehr fürchten wird, aber im Fall eines Bootes oder eines Wagens, er kann ohne Angst wegsegeln und tun, was er will. Und wenn es [nur] die Instanz eines Bootes oder eines Wagens lehrte und nicht die, einen Nichtjuden in seinem Geschäft zu lassen, könnte ich denken, dass der Nichtjude dies nur in erster Instanz fürchten würde, damit der Jude nicht auf einem Weg abreist und kehre zu einem anderen zurück und sehe ihn, während er in der zweiten Instanz sagen könnte, ich werde den Verschluss schließen und tun, was ich will. Daher müssen alle drei Fälle angegeben werden, und insgesamt entspricht die Halacha R. Shimon b. Gamliel.]

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